Meldung vom 30.05.2022 Aktuelle Regelungen
Aktuelle Regelungen (für den Landkreis Deggendorf)
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 02.07.2022 verlängert.
Zur Information ein Auszug aus der Begründung zur Änderungsverordnung:
Vor dem Hintergrund dieses Lagebilds wird die 16. BayIfSMV bis einschließlich 02. Juli 2022 verlängert und im Bereich der Maskenpflicht teilweise angepasst:
Mit Blick auf das weiterhin bestehende Infektionsgeschehen ist es erforderlich, die Laufzeit der Verordnung zu verlängern und die dort angeordneten Basisschutzmaßnahmen weiter aufrechtzuerhalten. Die bestehende Maskenpflicht nach § 2 und die bestehenden einrichtungsbezogenen Testerfordernisse nach § 3 sind in den dort jeweils genannten Einrichtungen weiterhin erforderlich, um vulnerable Personen zu schützen und um eine Einschleppung des Virus in Einrichtungen, in denen sich Personen auf engen Raum aufhalten, möglichst zu verhindern.
Anschrift
Landratsamt Deggendorf - Corona Team
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