Meldung vom 26.01.2023 Aktuelle Regelungen
Aktuelle Regelungen (für den Landkreis Deggendorf)
In Umsetzung der Beschlüsse des Ministerrats vom 16. Januar 2023 wird die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 17. Februar 2023 verlängert.
Zudem treten zum 1. Februar 2023 folgende Änderungen der 17. BayIfSMV in Kraft:
§ 2 der 17. BayIfSMV (Maskenpflicht) wird aufgehoben.
Die in § 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angeordneten, bundesweit geltenden Maskenpflichten bleiben weiterhin in Kraft. Gleiches gilt für etwaige arbeitsschutzrechtliche Maskenpflichten.
Die §§ 4 und 5 der 17. BayIfSMV werden aufgehoben.
Hierbei handelt es sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des § 2 der 17. BayIfSMV. Mit dem Wegfall der landesrechtlich durch Verordnung angeordneten Maskenpflichten entfällt auch das dort geregelte Konkurrenzverhältnis zu sonstigen behördlichen Anordnungen. Da zugleich mit dem Wegfall der landesrechtlichen Maskenpflichten die 17. BayIfSMV in der ab 1. Februar 2023 gültigen Fassung keine belastenden Infektionsschutzmaßnahmen mehr enthält, kann ab diesem Zeitpunkt auch die bislang in § 4 Abs. 2 der 17. BayIfSMV verankerte Möglichkeit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, entfallen. Durch den Wegfall von § 4 der 17. BayIfSMV werden die Handlungsmöglichkeiten der örtlich zuständigen Behörden nicht beschränkt, vielmehr bleiben Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin auf gesetzlicher Grundlage, insbesondere des IfSG, möglich.
Zum 2. Februar 2023 werden zudem die bislang in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 IfSG angeordneten Maskenpflichten im öffentlichen Personenfernverkehr entfallen. Dies sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vor (SchutzmaßnahmenaussetzungsV).
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Anschrift
Landratsamt Deggendorf - Corona Team
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