Meldung vom 05.03.2021 Auswirkungen auf Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten sowie Musikschulen
Die 7-Tages-Inzidenz ist in dieser Woche stark angestiegen und wies heute den Wert von 97,1 auf.
Heute sind zum jetzigen Zeitpunkt 22 Neuinfektion bekanntgeworden, sodass die Statistik ab Samstag, den 06.03.2021 eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 (aktuell berechneter Wert: 106,3) ausweist.
Da am Samstag (9), Sonntag (5) und Montag (4) insgesamt nur 18 Fälle aus der Statistik fallen ist mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100 nicht unterschreitet.
Nach der aktuellen Regelung für Schulen fand bislang im Landkreis Deggendorf an folgenden Schulen Unterricht in Präsenzform statt:
- an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen,
- an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren
einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische
Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf, - an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken
und - in den Abschlussklassen der übrigen Schulen
Sofern der Inzidenzwert die Marke von 100 übersteigt, so ist dies amtlich bekanntzumachen. Am Folgetag findet lediglich Distanzunterricht statt.
Für Abiturientinnen und Abiturienten, für die 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen stattfinden, findet laut Verordnungstext weiterhin Präsenzunterricht statt.
Dieselben Regelungen gelten für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie Musikschulen, d.h. am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung ist der Betrieb einzustellen.
Das Landratsamt Deggendorf geht davon aus, dass am morgigen Samstag ein höherer Wert als 100 in der Statistik ausgewiesen wird. Mit einer Unterschreitung bis Montag wird nicht gerechnet.
Die amtliche Bekanntgabe ist für morgen geplant, so dass die Regelung für den kommenden Montag gilt.
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