Meldung vom 15.02.2021 Aufgrund der derzeit stabil rückläufigen Infektionszahlen können in Bayern erste Öffnungsschritte vor allem bei Schulen und der Kindertagesbetreuung eingeleitet werden.
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über einem Wert von 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
Schulen
Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.
Kinderbetreuungseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen.
Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept.
Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.
Fahrschulen
Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
Friseure
Friseure können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.
Einreisebeschränkungen aus Tschechien
Tschechien wurde zum Virusvariantengebiet eingestuft. Aus diesem Grund gelten ab 14.02.2021 Einreisebeschränkungen aus Tschechien.
Bekanntmachung Inzidenz unter 100
Amtsblatt Nr. 09 vom 15.02.2021
FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel
Infos zur aktuellen Lage und Verteilung von FFP2 Masen finden Sie hier.
Hinweise im Umgang mit FFP2-Masken finden Sie hier.
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 24. Februar 2021
Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie das Antworten auf häufig gestellte Fragen - Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (Stand 26.01.2021)
Welche Betriebe, Ladengeschäfte, etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?
Rechtliche Grundlagen
Anschrift
Landratsamt Deggendorf - Corona Team
Kategorien: Corona