Meldung vom 26.08.2020 Corona-Testzentrum - Anmeldung
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, das Testangebot für eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 nochmals erheblich auszubauen. Speziell für Testungen von Reiserückkehrern und für Reihentestungen von Lehrkräften und Schulpersonal sowie von Erzieherinnen und Erziehern bedarf es einer hinreichenden Infrastruktur. Dementsprechend wurden die Kreisverwaltungsbehörden beauftragt, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein „Bayerisches Testzentrum“ einzurichten
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Öffnungszeiten an Weihnachten:
Donnerstag 24.12.2020 Sonderöffnungszeit 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag 25.12.2020 bis Sonntag, 27.12.2020 geschlossen
Donnerstag 31.12.2020 Sonderöffnungszeit 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag 01.01.2021 geschlossen
Anmeldung:
Zur Durchführung des eigentlichen Testes haben wir einen externen Dienstleister beauftragt. Hierzu müssen Sie vorher online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Online unter https://www.eTermin.net/TestzentrumDeggendorf (rund um die Uhr)
oder telefonisch unter der Telefonnummer 0991/3100-468 (Mo-Fr 10:00-18:00).
(Die Terminvergabe erfolgt nicht durch das Landratsamt Deggendorf, sondern durch den mit der Testung beauftragten Dienstleister)
Zwingend zum Test mitzubringen sind:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Gesundheitskarte (Krankenkasse)
- Am Testzentrum Mundschutzpflicht!
Das Testzentrum finden Sie in Deggendorf am Volksfestplatz an der Ackerloh
Wie läuft der Test ab:
Bitte kommen Sie zum vereinbarten Termin zur Teststrecke. In der Regel können Sie in Ihrem Fahrzeug sitzen bleiben. An der Teststrecke werden Sie in Empfang genommen und registriert. Hier müssen Sie die Angaben zu Ihrer Person machen (Name und Vorname, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes bzw. Reisezielanschrift/aktueller Aufenthaltsort der nächsten 14-Tage, telefonische Erreichbarkeit – Mobilnummer, E-Mail, Testgrund).
Alles Weitere wird Ihnen dann vor Ort erklärt.
Wie werden Sie über das Testergebnis benachrichtigt:
SARS-CoV-2-PCR: positiver Befund
Das zuständige Gesundheitsamt erhält den Befundbericht über die Labormeldung. Das Gesundheitsamt benachrichtigt Sie telefonisch und informiert Sie über den weiteren Ablauf, insbesondere die Verpflichtung zur Isolation. Das Gesundheitsamt ermittelt auch die Kontaktpersonen und gibt diesen die erforderlichen Handlungsanweisungen. Zusätzlich erhalten Sie eine Information durch die Corona-Warn-App.
SARS-CoV-2-PCR: negativer Befund
Die Befundmitteilung erfolgt über die Corona-Warn-App. Hierzu müssen Sie lediglich den ausgehändigten QR-Code, den Sie beim Test bekommen, einscannen. Dazu müssen Sie bei der Testung ihr Einverständnis erklären. In Ausnahmefällen kann die Benachrichtigung auch telefonisch durch den externen Dienstleister erfolgen.
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