Meldung vom 30.10.2020 Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Allgemeinverfügung zur Übertragung der Funktion als Vorlagestelle im Sinne von § 3 Abs. 1 Einreisequarantäneverordnung (EQV) und als Informationsstelle gemäß § 3 Abs. 2 EQV
Mit der beigefügten Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Deggendorf die Funktion als beauftragte Stelle im Sinne von § 3 Abs. 1 EQV an die Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Schulen und Hochschulen der Einreisenden aus Risikogebieten übertragen.
Näheres siehe Allgemeinverfügung.
Amtsblatt mit Allgemeinverfügung
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