Ab 01.03.2023:
Mit Außerkrafttreten der „Allgemeinverfügung (AV) Corona-Schutzmaßnahmen“ am 01.03.2023 sind die letzten Regelungen für mit SARS-CoV-2 positiv getestete Personen in Bayern entfallen. Es bestehen demnach keine gesetzlichen Verpflichtungen rundum Isolationspflicht oder Beschäftigung bei SARS-CoV-2.