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Kurzübersicht Schutzmaßnahmen

Ab 01.03.2023:

Mit Außerkrafttreten der „Allgemeinverfügung (AV) Corona-Schutzmaßnahmen“ am 01.03.2023 sind die letzten Regelungen für mit SARS-CoV-2 positiv getestete Personen in Bayern entfallen. Es bestehen demnach keine gesetzlichen Verpflichtungen rundum Isolationspflicht oder Beschäftigung bei SARS-CoV-2. 

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